Spezialisiert auf Suchtmittelstrafrecht

Beschuldigt wegen eines Drogendelikts?
Handeln Sie sofort!

Als ausschließlicher Strafverteidiger vertrete ich Sie mit Nachdruck und Diskretion gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Sichern Sie sich Ihre Rechte – je früher, desto besser!

Weitere Spezialgebiete:
Auch wenn diese Seite speziell das Suchtmittelgesetz (Drogendelikte) behandelt – ich bin als erfahrener Strafverteidiger in vielen weiteren Bereichen für Sie da. Kontaktieren Sie mich jederzeit auch bei Vorwürfen im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht!

Mag. Roland Friis
STRAFBAR
Gefahr im Verzug

Verteidiger für Verstöße
gegen das Suchtmittelgesetz

Sie wurden wegen eines Drogendelikts angezeigt? Als erfahrener Strafverteidiger im Strafrecht stehe ich, Mag. Roland Friis, Ihnen auch bei Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz zur Verfügung.

Der Konsum von Suchtgiften, wie zum Beispiel Cannabis, Kokain, Heroin, LSD etc., ist an sich nicht strafbar. Die Strafbarkeit bezieht sich auf alle Handlungen, die vor oder nach dem Konsum erfolgen. Da es praktisch nicht möglich ist, Suchtgift „nur“ zu konsumieren, ohne es auch zumindest während des Konsums zu besitzen, kommt es bereits beim bloßen Konsum zur Strafbarkeit.

Laut Suchtmittelgesetz sind folgende Handlungen im Zusammenhang mit Drogen strafbar:

  • Erwerb
  • Ein- und Ausfuhr
  • Besitz
  • Erzeugung / Herstellung
  • Anbau
  • Überlassung / Verschaffung
  • Inverkehrsetzung
VERNEHMUNG

Drogenbesitz oder -herstellung?
Ich bin Ihr Verteidiger bei Verstößen

Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei bezüglich eines Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz erhalten? Ganz gleich, ob der Vorwurf Drogenbesitz, Drogenherstellung oder Suchtgifthandel lautet – Sie sollten zunächst immer einen Strafverteidiger zurate ziehen, bevor Sie eine Aussage machen.

Insbesondere bei Suchtmitteldelikten ist es wichtig, noch vor der ersten Vernehmung einen Verteidiger zu kontaktieren und bei der Polizei vom Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Denn oft basieren Verurteilungen im Zusammenhang mit Drogen, Suchtmitteln und Rauschgift größtenteils auf den Angaben des Verurteilten bei der Polizei.

Gleich zu Beginn sollte zudem geklärt werden, ob es sich um eine Anzeige im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen handelt oder der Verdacht des (gewinnbringenden) Handels im Raum steht.

THERAPIE
§ Alternative

„Therapie statt Strafe“
bei einem Verstoß gegen das SMG

Das Suchtmittelgesetz bietet wie kein anderer strafrechtlicher Bereich eine Vielzahl an Optionen und Herangehensweisen. Oft ergibt es in einem frühen Stadium der Verteidigung Sinn, eine Therapie statt Strafe mittels einer Therapieplatzzusage vorzubereiten.

Der österreichische Gesetzgeber hat erkannt, dass es in manchen Fällen des Suchtmittelmissbrauches sinnvoller sein kann, den Betroffenen durch eine Therapie zu unterstützen, als eine Haftstrafe über ihn zu verhängen.

Unter einer Therapieplatzzusage versteht man die schriftliche Zusage einer anerkannten Drogenbehandlungseinrichtung, wie zum Beispiel dem Verein SALIDA, P.A.S.S. oder dem Verein Grüner Kreis. Eine derartige Zusage ist vor allem bei inhaftierten Klienten sinnvoll.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, wenn Sie einen Verteidiger benötigen. Ich vertrete Sie vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien und ganz Österreich.

Mag. Roland Friis vor Kanzlei
Mag. Roland Friis am Schreibtisch Mag. Roland Friis Bibliothek
Exklusive Strafverteidigung

Kommen Sie zu Ihrem Recht.

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Stecken Sie in ernsten Schwierigkeiten?

Wurde ein Angehöriger von Ihnen von der Polizei verhaftet?

Brauchen Sie rasche und effiziente Hilfe?

Dann sind Sie bei mir genau richtig: Als ausschließlicher Verteidiger in Strafsachen stehe ich IMMER auf der Seite der strafrechtlich Verfolgten.

Ich verteidige in sämtlichen gerichtlichen Strafsachen dazu zählen z.B. Gewaltdelikte, Vermögensdelikte, Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz, Jugendstrafen und viele mehr. Auch in Haftsachen verfüge ich über große Erfahrung und unternehme alles, um eine Enthaftung aus der U-Haft so rasch als möglich durchzusetzen.

ÜBER 20 JAHRE ERFAHRUNG

Ihre Vorteile bei mir

  • Schnelles Handeln - ich bin sofort für Sie da! Sie können mich jederzeit kontaktieren, ich verhelfe zu einer schnellen Enthaftung aus der U-Haft oder auch akut bei Hausdurchsuchungen. Ich verteidige meine Klienten mit vollem Engagement.
  • Ausschließliche Spezialisierung Ich bin ausschließlich als Verteidiger in gerichtlichen Strafsachen für Sie tätig. Ich habe mich als Strafverteidiger spezialisiert und kann Ihnen somit professionelle und höchst effiziente Hilfe anbieten. Ihre Vertretung vom erfahrenen Experten.
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Ihr Mag. Roland Friis

Erfolgsstories

Lesen Sie aktuelle Urteile, Freisprüche und Erfolge aus meiner Praxis.

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Rezensionen

Erfahrungen von Mandanten, die Mag. Friis in schwierigen Zeiten vertraut haben.

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Juristisches Glossar

Begriffe aus dem Suchtmittelgesetz und Strafrecht einfach und verständlich erklärt.

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Meine Erfolgsbilanz vor Gericht

Einblicke in meine Praxis: Auszüge aus erfolgreich abgeschlossenen Verfahren und Verteidigungen.

Vier Prozesse, ein Verteidiger: Drogenprozess in Wiener Neustadt

Die Anklage warf dem Mandanten jahrelangen Drogenhandel vor. Durch die gezielte Überprüfung widersprüchlicher...

Zeugenaussagen vor Gericht schmolz die angeklagte Menge jedoch drastisch zusammen – mit massiven Auswirkungen auf das Urteil.

Ein 55-jähriger Mandant stand wegen schwerer Suchtmitteldelikte vor dem Landesgericht Wiener Neustadt. Es war bereits das vierte Mal, dass ich seine Verteidigung übernehmen durfte. Der Vorwurf: Regelmäßiger Drogenhandel aus dem eigenen Einfamilienhaus zwischen 2018 und 2024.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf zahlreiche, teils anonyme Zeugenaussagen. In der Befragung konnte ich jedoch aufzeigen, dass viele dieser Aussagen auf Hörensagen beruhten und stark übertrieben waren. Aus dem "großen Fisch" wurde eine "Sprotte" – die ursprünglich angeklagte Menge konnte nicht nachgewiesen werden, was zu einer deutlichen Reduktion des Strafrahmens führte.

Stimmen, die zählen

Erfahrungen von Mandanten, die mir in den schwierigsten Momenten ihres Lebens vertraut haben.

"Ich möchte mich herzlich bei Herrn Mag. Ronald Friis bedanken. Er hat mich sehr kompetent, freundlich und fair betreut. Ich habe mich während der gesamten Zusammenarbeit gut aufgehoben und gerecht behandelt gefühlt. Seine Professionalität, sein Engagement und seine hilfsbereite Art haben mich sehr überzeugt. Ich kann Herrn Mag. Ronald Friis mit bestem Gewissen weiterempfehlen und bedanke mich für die hervorragende Unterstützung."

FB

Fouad Boukaoud

"Ich hatte einen Strafverteidiger gebraucht und bin froh, dass ich mich an Herrn Mag. Friis gewandt habe. Von Anfang an wurde mir alles verständlich erklärt, ohne dass ich groß nachfragen musste. Man hat sich wirklich Zeit genommen und ich hatte stets das Gefühl, in guten Händen zu sein. Alles ging schneller als erwartet und ich wurde immer auf dem Laufenden gehalten. Sehr angenehm, sehr unkompliziert. Klare Weiterempfehlung."

DL

Dominik Lapuszek

"Herzlichen Dank an Herrn Mag. FRIIS für die kompetente Beratung und Unterstützung. Von Anfang an bemüht, freundlich und äußerst fähig. Man fühlt sich durch Seine professionelle, ruhige und empatische Art gut aufgehoben. Rechtliches Wissen und jahrelange Erfahrung sind unschlagbar. Herzlichen Dank nochmal, dass Sie meinen Sohn so gut unterstützt haben. Ich empfehle Sie herzlichst weiter."

JF

J F

"Ich möchte mich von ganzem Herzen bei Mag. Friis bedanken. Er hat meinem Sohn zu 100 % geholfen. Er war jederzeit per E-Mail, WhatsApp und Telefon erreichbar, und unser Fall war ihm wirklich wichtig. Er hat uns sogar schon beraten, bevor die Bezahlung eingegangen ist. Sehr professionell und gleichzeitig sehr menschlich – das ist Gold wert! Vielen Dank!"

TH

Tam Huijsmans

Das Strafrecht-Glossar

Klartext statt Juristendeutsch: Wichtige Begriffe aus dem Suchtmittelgesetz und Strafrecht verständlich erklärt.

[A]

Das Aussageverweigerungsrecht ist ein zentrales Schutzrecht im Strafprozess. Es erlaubt bestimmten Personen, im Verfahren zu schweigen, ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen. Dieses Recht schützt vor Selbstbelastung, vor Gewissenskonflikten und dient der Wahrung familiärer oder beruflicher Vertrauensverhältnisse.

Der Angeklagte selbst hat jederzeit das Recht zu schweigen. Er muss keine Angaben zur Sache machen und kann sich durch sein Schweigen nicht strafbar machen. Auch nahe Angehörige eines Beschuldigten – wie Ehepartner, Kinder oder Eltern – dürfen die Aussage verweigern, um familiäre Bindungen zu schützen. Niemand soll gezwungen sein, gegen eine geliebte Person auszusagen.

Zeugen dürfen auch dann schweigen, wenn sie sich durch eine Aussage selbst strafrechtlich belasten würden. Zudem haben Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Seelsorger ein spezielles Zeugnisverweigerungsrecht, um das besondere Vertrauensverhältnis zu wahren.

Das Aussageverweigerungsrecht ist in der Praxis äußerst wichtig. Es trägt dazu bei, dass Verfahren fair bleiben und niemand durch Zwang zur Selbstbelastung oder zum Verrat gezwungen wird. Gerade in familiären oder sensiblen Konstellationen zeigt dieses Recht, wie der Rechtsstaat Rücksicht auf persönliche Würde und Integrität nimmt. Es ist ein wesentlicher Baustein eines gerechten Strafverfahrens.

Die Anklage ist im Strafprozess die formelle Erhebung eines Vorwurfs gegen eine Person durch die Staatsanwaltschaft. Mit der Einbringung der Anklage beim zuständigen Strafgericht endet das Ermittlungsverfahren und das Hauptverfahren wird eröffnet. Der bisherige Beschuldigte wird dadurch zum Angeklagten, und es kommt zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich für eine Anklage, wenn sie nach Abschluss der Ermittlungen genug Beweise für eine Verurteilung sieht und keine diversionelle Erledigung in Betracht kommt. Die Anklageschrift umreißt den Tatvorwurf und die wesentlichen Beweismittel.

Die praktische Bedeutung der Anklage besteht darin, dass ohne sie kein Strafprozess vor Gericht stattfinden kann. Sie ist die Zulassungsvoraussetzung für die Hauptverhandlung. Je nach Schwere der Tat wird die Anklage als Strafantrag oder als Anklageschrift eingebracht. Bei leichteren Delikten genügt ein kurzer Strafantrag, bei schwereren Fällen erfolgt eine ausführliche Anklageschrift an das Gericht.

Ein praktisches Beispiel: Nach Abschluss der Ermittlungen in einem Diebstahlsfall reicht die Staatsanwaltschaft Anklage ein. Das Gericht bestimmt einen Termin für die Hauptverhandlung, in der die Schuldfrage geklärt wird. Die Anklage sorgt so dafür, dass nicht die Staatsanwaltschaft selbst entscheidet, sondern ein unabhängiges Gericht.

Die Anklageschrift ist ein offizielles Dokument der Staatsanwaltschaft, mit dem ein Strafverfahren in die Hauptverhandlung übergeleitet wird. Sie legt dem Angeklagten konkret zur Last, welche Straftat(en) ihm vorgeworfen werden und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Gegen die Anklageschrift kann binnen 14 Tagen ein Einspruch erhoben werden – etwa wegen rechtlicher Mängel oder unzureichender Beweise. Wird kein Einspruch eingebracht, wird das Hauptverfahren eröffnet und ein Verhandlungstermin anberaumt.

Praktische Tipps: Frühzeitig mit dem Verteidiger Beweise prüfen, eigene entlastende Zeugen benennen, Widersprüche in den Aussagen aufdecken – und die Hauptverhandlung gut strukturiert vorbereiten.